Offizielle Unterstützung vom Land Nordrhein-Westfalen:
Sie sind auf der Suche nach einer arbeitsmedizinischen Betreuung für Ihre Einrichtung?
Über den folgenden Button können Sie unverbindlich Ihre Situation und Ihren Bedarf schildern. Unser Team meldet sich schnellstmöglich für ein erstes Gespräch.
Wie profitieren Sie von guter Arbeitsmedizin?
Ein kompetentes Team exakt für Ihren Bedarf
Durch festangestellte und kooperierende Fachärzte für Arbeitsmedizin verfügen wir über einen großen Erfahrungsschatz in der Betreuung der verschiedensten Unternehmen und Einrichtung. Unsere Arbeits- und Betriebsmediziner sind so aufgrund der die langjährigen Begleitung von Mitarbeitenden unter anderen aus den folgenden Bereichen vertraut:
- Verwaltung,
- Industrie,
- Handwerk,
- Gesundheitswesen,
- Behördliche Einrichtungen
Dabei setzen wir auf die richtige Kombination aus vor Ort Terminen und eine ständige Erreichbarkeit für dringende Themen oder kurze Nachfragen. Durch unseren gut aufgestellten Ärztepool können auch kurzfristige vor Ort Termine zum Beispiel für Begehungen, Vorsorgetermine oder ASA-Sitzungen einrichten.
Was leisten unsere Arbeitsmediziner für Sie?
Arbeits- & Gesundheitsschutz
Arbeit darf nicht krank machen. Unfallverhütung, Ergonomie und Prävention von Erkrankungen sind die Säulen dieses Grundsatzes. Unsere Arbeitsmediziner unterstützen und beraten Sie hier.
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Wenn Krankheiten nicht nur verhindert, sondern die Gesundheit der Mitarbeitenden darüber hinaus gefördert werden soll, helfen unsere Arbeitsmediziner bei der Aufsetzung wirksamer Maßnahmenpakete.
Integrierte Gesundheitsvorsorge
Durch gute Zusammenarbeit unserer Arbeitsmediziner mit den Hausärzten können optimale Voraussetzungen für einen Erhalt des Wohlbefindens und der Arbeitsleistung chronisch kranker Mitarbeiter geschaffen werden.
Kurzfristige & fundierte Beratung
Im laufenden Betrieb können schnell Fragen zu akuten Gesundheits- und Arbeitsschutzthemen aufkommen, welche nicht lange warten können. Wir bieten Ihnen schnelle Antworten – in dringenden Fällen unverzüglich.
Einstellungs- u. Eignungsuntersuchungen
Formal kein Bestandteil arbeitsmedizinischer Versorgung, dennoch bei entsprechender Rechtsgrundlage Aufgabe: Eignungsuntersuchungen, die Eigen- und Fremdgefährdung verhindern.
Teilnahme an ASA-Stitzungen
§ 11 ASiG bestimmt für Betriebe mit >20 Beschäftigten die ASA-Sitzung als das Gremium des Arbeitsschutzes. Die Einbindung der Betriebsärzte bildet die beste Voraussetzung für optimal aufgestellten Arbeitsschutz.
Welche Leistungen bieten unsere Arbeitsmediziner?
Vorsorgen, Untersuchungen, Arbeitsschutz:
- Arbeitsmedizinische Vorsorgen nach ArbMedVV
- Eignungsunersuchungen
- Einstellungsuntersuchungen
- Führerscheinuntersuchungen
- Untersuchungen nach Arbeitszeitgesetz
- Teilnahme ASA-Sitzungen
- Regelmäßige und anlassbezogene Arbeitsplatzbegehungen
- Analyse von Arbeitsunfällen und Wegeunfällen
- Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
- Beurteilung der Gefährdung von besonders schutzbedürftigen Mitarbeitenden (Jugendliche, Schwangere, leistungsgewandelte Mitarbeiter)
Beratungsleistungen:
- Beratung nach ASIG und DGUV Vorschrift 2
- Beratung nach der Gefahrstoffverordnung §14 (2)
- Beratung nach Biostoffverordnung §12 (2a)
- Beratung bei Gefährdungsbeurteilungen
- Beratung zum betrieblichen Eingliederungs-Management (BEM)
- Beratung zur Reisemedizin (G35)
- Beratung nach Mutterschutzgesetz
- Impfberatung (G42 u. individuell auf Wunsch)
- Mitwirkung bei temporären Arbeitsgruppen zu aktuellen Themen (z.B. Hautschutz, Unfallaufarbeitung, Traumabewältigung)
- Mitgestaltung von Betriebsvereinbarungen zu Gesundheitsthemen (z.B. Bildschirmarbeitsplatzbrillen)
Betriebliches Gesundheitsmanagement:
- Organisation und Überprüfung von Maßnahmen zur Förderung der Mitarbeitergesundheit und Produktivität (z. B. Ernährungsberatung, Raucherentwöhnung)
- Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen auf der Grundlage aussagefähiger Kosten-Nutzen-Daten
- Identifikation geeigneter Maßnahmen aufgrund von Gesundheitsberichten der Krankenkassen
- Mitarbeiterinformation zu Gesundheitsthemen (z.B. Betriebszeitung)
- Reduktion von Fehlzeiten durch Prävention von Erkrankungen
- Organisation von Gesundheitstagen oder Impfaktionen
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